Univ.-Prof. Dr. iur. Christian Koenig, LL.M. (LSE)
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Regulierung der Netzwirtschaften

Die Liberalisierung des Telekommunikations-, Energie- und Eisenbahnsektors führt mit Blick auf die dynamische Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu stets neuen regulatorischen Fragestellungen.

Die Liberalisierung der Telekommunikations- und Energiewirtschaft steht erneut vor weitreichenden, gemeinschaftsrechtlich motivierten Änderungen. Die Europäische Kommission hat im September und November 2007 ihre Vorschläge für eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinien und Verordnungen, sowie die Einrichtung Europäischer Regulierungsbehörden veröffentlicht. Im Eisenbahnrecht werden aktuell die Vorschläge der Kommission für ein Drittes Liberalisierungspaket, sowie die nationalen Vorhaben zur Bahnreform diskutiert.

Im Fokus dieses Tätigkeitsschwerpunktes stehen sektorspezifische und sektorenübergreifende juristische Analysen und Vorschläge für eine Weiterentwicklung der materiell-rechtlichen, sowie der institutionellen Ausgestaltung der gemeinschaftsrechtlichen und nationalen regulatorischen Rahmenbedingungen.


Öffentliches Wettbewerbsrecht

Im Bereich des öffentlichen Wettbewerbsrechts wird ein weites Spektrum verschiedener Fragen aus europarechtlicher Perspektive behandelt. Ein Schwerpunkt liegt im Gebiet des EG-Beihilfenrechts. Hier gilt es insbesondere die neuere Rechtsprechung und Entscheidungspraxis der europäischen Gerichte sowie der Kommission in umfassender Weise zu würdigen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem umfangreichen Maßnahmenpaket der Kommission, welches speziell in diesem und dem vergangenen Jahr zahlreiche, vor allem ökonomisch orientierte Ansätze in konkrete Rechtsakte umgesetzt hat.

Der Aktionsplan erstreckt sich über den Zeitraum von 2005 bis 2009 und zielt darauf ab, den Mitgliedstaaten einen klaren und vorhersehbaren Rahmen zu garantieren, der ihnen die Gewährung staatlicher Beihilfen erlaubt, die auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie von Lissabon ausgerichtet sind. Überdies soll eine Rationalisierung und Vereinfachung der Verfahren erreicht werden, um den Mitgliedstaaten einen klaren und vorhersehbaren Rahmen im Bereich der staatlichen Beihilfen zu garantieren.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Analyse des Reformvertrags dar, der auch und gerade für das europäische Wettbewerbsrecht einige Neuerungen verspricht.


Regulierung europäischer Gesundheitsmärkte

Im Mittelpunkt des Bereiches "Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte/Europäisches Pharmarecht" steht die analytische Beobachtung des parlamentarischen Verfahrens zur aktuellen Gesundheitsreform (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) und die Bewertung der daraus resultierenden Konsequenzen für die Organisationsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und die Leistungserbinger andererseits.

Dabei stehen das Recht der Arzneimitteldistribution und die Auswirkungen auf die Tätigkeit der Apotheken im Mittelpunkt des Interesses. Das zum 1. April 2007 in Kraft getretene Gesetz wird das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland weiter dem Wettbewerb öffnen und somit den Weg der Reformierung, der mit dem seit dem 1. Januar 2004 geltenden GKV-Modernisierungsgesetz beschritten wurde, konsequent weiterverfolgen.

Vor diesem Hintergrund wird auch die Frage, inwiefern Leistungserbringern und Kostenträgern aus dem europäischen Ausland der deutsche Gesundheitsmarkt geöffnet wird, eine maßgebliche Stellung im Rahmen der Tätigkeit dieser Forschungsprojektgruppe einnehmen.

Prof. Dr. iur. Christian Koenig LL.M.
 
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